Die Vertragsstaaten gewähren einander die weitestgehende Hilfe im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen, Strafverfahren oder Auslieferungsverfahren in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Straftaten, einschließlich der Hilfe bei der Beschaffung der in ihrem Besitz befindlichen und für das Verfahren erforderlichen Beweismittel.
缔约国之间应就涉及第2条所述罪行进行
刑事调查或
起
刑事诉讼或引渡程序

大程度
协助, 包括协助取得缔约国所掌握、为
起这些程序所需
证据。
,大规模
乎,将近,差不多;
理事会就何时宜使用或不宜使用包括武力在内



