Unbeschadet der Verpflichtung, die Untersuchung bis zur Aufklärung des Schicksals der verschwundenen Person fortzuführen, trifft jeder Vertragsstaat die geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Rechtsstellung verschwundener Personen, deren Schicksal noch nicht aufgeklärt worden ist, und die ihrer Verwandten, unter anderem hinsichtlich der sozialen Sicherung, finanzieller Angelegenheiten, des Familienrechts und der Eigentumsrechte.
六、 在不影响缔约国——
,直至
明失踪者下落
条件下,对尚未
明下落
失踪者,各缔约国应对其本人及家属
法律地位问题,在社会福利、经济问题、家庭法和财产权等方面,采取必要措施。