Die Übertragung eines dinglichen Besitzrechts nach Absatz 1 berührt nicht die Verpflichtungen des Zedenten gegenüber dem Schuldner oder gegenüber der das dingliche Recht an der übertragenen Sache gewährenden Person nach dem für dieses dingliche Recht maßgebenden Recht.
根第1款
移财
有权不影响
让人根
管辖该财
权的现行法律,就
移的该财
而对债务人或让出财
权者所承担的任何义务。