Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Anlage II des Seerechtsübereinkommens kann die Kommission auf Ersuchen der betreffenden Küstenstaaten während der Ausarbeitung der gemäß Artikel 76 vorzulegenden Daten wissenschaftliche und technische Gutachten erstellen.
按照公约附件二第三条第1款(b)项,经有关沿
请求,在编制按照第七十六条

数据时,委员会可
供科学和技术咨询意见。
架界限
了按照公约第七
观点;若发现问题,欢迎向我们指正。